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Unterfangen von Fundamenten bei Häuser und Bauwerken
Posted under 4.4 Unterfangen von Fundamenten bei Häusern und Bauwerken, AllgemeinWenn direkt neben einem Gebäude (Haus oder anderes Bauwerk) ein neues errichtet wird, dessen Fundamentsohle tiefer liegt als das bestehende Gebäude, muss das Fundament des vorhandenen Gebäudes unterfangen werden bevor mit dem Neubau begonnen wird.
Mit dem Unterfangen eines Hauses, ist die Unterstützung und Sicherung eines bestehenden Gebäudes im Bereich der Fundamente gemeint. Hierbei muss allerdings mit größter Sorgfalt und Präzision vorgegangen werden, damit das vorhandene Bauwerk nicht beschädigt bzw. die ruhende Masse des Hauses nicht in Bewegung kommt.
Dies kann passieren, wenn die Unterfangungsmaßnahme unsachgemäß ausgeführt wird und die Unterfangung keinen „kraftschlüssigen Verbund“ zum bestehenden Gebäude im Bereich unterhalb der vorhandenen Fundamente erhält.
Unter kraftschlüssigem Verbund ist die absolute Vermeidung von Hohlräumen zwischen altem Fundament und neuer Unterfangung gemeint.
Ebenso ist auf Grundbruch des Baugrundes im Bereich der neuen Aushubarbeiten zu achten. Unter Grundbruch versteht man die „Überlastung“ des Bodens durch verschieden auftretende Kräfte. Des Weiteren müssen die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft genau befolgt werden.
Als genauso wichtig ist die Erkundung und Ermittlung der Bodenbeschaffenheit (welche Bodenarten und in welcher Schichtformation diese vorhanden sind, wie der Grundwasserstand liegt, welche Horizontale Kräfte auftreten können= Ausknicken von Wänden etc.)und die Lage des zu Unterfangenen Gebäudes bzw. Fundamentes.
Eine Dokumentation des zu Unterfangenden Hauses (Fundamentes) vor der Unterfangungsmaßnahme ist Unabdingbar, wenn Rechtsstreitigkeiten vermieden werden sollen. Bei notwendigen Grundwasserabsenkungen darf nicht vergessen werden, dass diese Maßnahme zur eventuellen Senkung des vorhandenen Gebäudes führen kann.
Wie eine Unterfangungsmaßnahme genau zu erstellen ist, wird in der DIN 4123 genau dokumentiert.
Grundsätzlich gilt allerdings, dass Wände die unterfangen werden sollen, zuerst abgestützt werden müssen. Des Weiteren darf ein Bauobjekt nicht in der ganzen Länge oder Breite bis zum Fundament freigelegt werden. Unterfangungen sind immer abschnittsweise zu erstellen.
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