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Altlasten beim Baugrundstück

Wenn die Entscheidung für den Erwerb eines Grundstückes gefallen ist, sollte die Qualität des Baugrundstückes bzw. des Baugrundes festgestellt werden. Hierbei verstehe ich nicht die Örtliche Lage des Baugrundstückes sondern die „Bodenqualität“ in Bezug auf so genannte „Altlasten“. Unter Altlasten versteht man das vorhanden sein von „Verunreinigungen“ des Bodens.

Diese Altlasten sollten schon vor dem Erwerb des Baugrundes bekannt sein. Das bedeutet der Käufer sollte sich bei Verdacht über evtl. vorhandene Verunreinigungen des Bodens so detailliert wie möglich informieren. Dabei kann die Verunreinigung auch schon mal 30 – 40 Jahre zurückliegen. Durch eine präzise „Baugrunduntersuchung“ kann die Gefahr eines verunreinigten Baugrundes eingegrenzt werden. Eine Erkundigung beim zuständigen Bauamt kann ebenfalls Aufklärung bringen.

Als Verunreinigungen des Baugrundes werden nicht nur vergrabene biologische und sonstigen Abfälle angesehen sondern, Gemeindeabhängig, können mit Bauschutt durchsetzte Böden ebenfalls als Verunreinigung definiert werden.

Bei einem Verdacht der Baugrundverunreinigung (Kontamination) muss dieser zuerst festgestellt werden. Also Art und Umfang der Verunreinigung.  Hierbei ist das Beeinträchtigen des Gemeindewohls  an erster Stelle anzusehen.

Leider gibt es keine einheitlichen Rechtsvorschriften für Art und Umfang der Entsorgungspflicht. Der Kontakt mit der zuständigen Baubehörde wird Aufschluss und Informationen über die notwendigen Maßnahmen für die Reinigung, Lagerung und Entsorgung des verunreinigten (kontaminierten)Baugrundes geben.

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