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Barriere freie Planung beim Hausbau


Nach DIN 18024-1, 18024-2, 18025-1/2

Diesem Kapitel sollten Sie noch ein offenes Ohr leihen. Hierbei geht es hauptsächlich um die Möglichkeit bei neuen Baumaßnahmen und bei Umbaumaßnahmen den Aspekt der Barrierefreiheit nicht aus dem Auge zu lassen.

In der Regel sind es nur kleinere Veränderungen in Ihrem Bauprojekt (Planung, Ausführung wenn Sie selber ein Haus bauen möchten), welche Ihnen eine Möglichkeit zu einem barrierfreien Haus oder einer barrierefreien Wohnung bieten. In der Planungsphase sollten diese Optionen schon mit einfließen. Natürlich sind auch Baumaßnahmen vorhanden, die das vorhandene Budget stark belasten. Hierzu gehört z.B. der Ein- und Anbau eines Liftes im Innen- oder Außenbereich. Bei solchen Projekten müssen Kapitalaufwendungen zum Teil von 15.000- 20.000 € pro Stockwerk einkalkuliert werden. Allerdings sind die finanziellen Aufwendungen auch von Ihren Bedürfnissen und Ansprüchen abhängig. Eine Nachfrage bei der örtlichen Gemeinde bringt Ihnen Klarheit, ob für Ihren speziellen Fall Subventionen beantragt werden können. Dies ist z.B. in Form eines günstigen Kredites möglich.

Für Bauherren von Einfamilienhäusern, die keinen behinderten gerechten Aufzug benötigen, ist die Überlegung bei der Planungsphase nur Folgende: Sollte man nicht, auf die Zukunft schauend, einen Platz im Innen- oder Außenbereich für einen Lift reservieren?

Dies würde in der mometanen Situation so gut wie keine größeren, planerische Aufwendung bedeuten, allerdings für einen später eintretenden Fall, wo ein Lift benötigt wird, wäre dies eine enorme Erleichterung. Für die Ausführung des Rohbaues beim Haus bauen bedeutet dies für Sie lediglich, dass Sie einen Platz in Ihrem Bauobjekt für einen eventuellen Lift reservieren. Dieser Platz wird von Ihnen momentan ganz normal als eine Abstellkammer oder zweitrangige Verkehrsfläche genutz.

Bei den Rohbauarbeiten haben Sie lediglich darauf zu achten, dass die Aussparung in Ihrer Decke als eine so genannte “blinde Aussparung” ausgeführt wird. Als eine blinde Aussparung bezeichnet man einen Deckendurchbruch, welcher von der übrigen Decke durch eine Trennschicht abgegerenzt, allerdings im Moment zubetoniert wird. In der unteren Zeichnung möchte ich Ihnen dieses etwas verdeutlichen.

blindaussparung.thumbnail

Weiterhin sollte man bei der Ausführung auf Details wie, als Beispiel zu nennen, die Türbreiten achten. Bei diesem Planungspunkt sollten die lichten Türbreiten (also mit eingebauter Holzzarge, zwischen den Zargen gemessen) mindestens zwischen 80 cm und 90 cm betragen ( 90 cm wird bei Rollstuhlbenutzung notwendig). Diese sind nur zwei Punkte aus den vielen Möglichkeiten, welche zu einer bequemen und barrierfreien Wohnung wenn Sie selber ein Haus bauen wollen, führen können.


2 Kommentare zu „Barriere freie Planung beim Hausbau“

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